AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reservierungen, Leistungen und Angebote des Landgasthofs Lamm, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Mit einer Reservierung bzw. der Nutzung unserer Dienstleistungen erkennen Gäste diese Bedingungen an.
2. Reservierungen
Reservierungen können telefonisch, per E-Mail oder über unser Online-Formular vorgenommen werden. Eine Reservierung gilt erst nach unserer Bestätigung als verbindlich.
Wir bitten unsere Gäste, uns frühzeitig zu informieren, wenn sich die Personenzahl ändert oder eine Reservierung nicht wahrgenommen werden kann.
3. Stornierungen
Stornierungen von Tischreservierungen sind kostenfrei möglich. Sollten Sie nicht erscheinen oder zu spät absagen (unter 2 Stunden vor dem Termin), behalten wir uns das Recht vor, zukünftige Reservierungen nur noch mit Einschränkungen anzunehmen.
4. Gutscheine
Derzeit bieten wir keine Online-Gutscheine an. Sollten Sie Interesse an einem Gutschein haben, kontaktieren Sie uns bitte direkt.
5. Hausrecht
Wir behalten uns das Hausrecht vor. Gäste, die sich unangemessen verhalten oder gegen unsere Hausordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden.
6. Haftung
Wir haften nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Für mitgebrachte Gegenstände (z. B. Kleidung, Wertgegenstände) übernehmen wir keine Haftung. Die Nutzung unserer Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.
7. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet. Diese finden Sie hier.
8. Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Landgasthofs Lamm.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
Stand:16.04.2025
